Wesseling. Auf dem Parkplatz Dreilindenstraße sollen Berufspendler wieder die Möglichkeit erhalten, ohne Zeitbegrenzung ihr Auto abstellen zu können. Einen entsprechenden Vorschlag hat Bürgermeister Hans-Peter Haupt dem Rat unterbreitet, der hierüber in seiner Sitzung am 7. Februar entscheiden wird.
Im Dezember vergangenen Jahres hatte der Hauptausschuss entgegen der Empfehlung der Verwaltung die Einführung einer Parkscheibenpflicht auf dem Parkplatz Dreilindenstraße (Begrenzung auf drei Stunden) und auf dem Parkplatz "Auf dem Sonnenberg" (Begrenzung auf eine Stunde) beschlossen.
Die Umsetzung dieser Maßnahme hatte zu vielen Protesten aus der Bürgerschaft geführt. Die Nutzer des Parkplatzes Dreilindenstraße sind überwiegend Berufspendler, die auf das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs zurückgreifen.
Durch die zeitliche Begrenzung auf drei Stunden ist für sie eine Nutzung dieses Parkplatzes (77 Plätze) nicht mehr möglich. Dies habe dazu geführt, dass die Fahrzeuge in den Nebenstraßen abgestellt würden.
Der Parkplatz "Auf dem Sonnenberg" gegenüber "Haus Sonnenberg" würde überwiegend von Besuchern der Volkshochschule und der Arbeiterwohlfahrt genutzt. Durch die aktuelle Parkdauerbegrenzung auf eine Stunde könnten die von den Trägern angebotenen Veranstaltungen kaum bis überhaupt nicht mehr genutzt werden.
Haupt hat deshalb dem Rat vorgeschlagen, die Begrenzung auf dem Parkplatz Dreilindenstraße aufzuheben. Alledings soll für 22 Stellplätze entlang des Posttunnels hier noch die Parkdauer von 9 bis 19 Uhr auf drei Stunden begrenzt werden, damit auch Kurzzeitparker für Einkäufe in der Innenstadt einen Parkplatz finden würden.
Die Parkdauerbegrenzung auf dem Parkplatz "Auf dem
Sonnenberg" wird nach den Vorschlägen des
Bürgermeisters von einer auf drei Stunden angehoben. Haupt:
"Wir kommen damit den berechtigten Wünschen der
Bürgerinnen und Bürger nach; ich bin sicher, dass mein
Vorschlag im Rat beschlossen wird".





















